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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1316/02

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer neuen Tatsache

Leitsatz

Wird in einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung eine Umsatzsteuererstattung nicht als Einnahme erklärt und veranlagt das Finanzamt erklärungsgemäß ohne Vorbehalt der Nachprüfung, ohne zuvor sich durch einen Blick in das Konto des Steuerpflichtigen zu vergewissern, dass im Veranlagungszeitraum keine Umsatzsteuererstattung stattgefunden hat, so ist eine spätere Änderung wegen neuer Tatsachen ausgeschlossen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 202 Nr. 6
CAAAB-12295

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