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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 3031/98 EFG 2003 S. 240

Gesetze: GewStG § 7, EStG § 15, EStG § 7 Abs. 1 Satz 3

Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Wird ein im Wege der Betriebsaufspaltung aufgespaltetes Unternehmen veräußert, ist die Frage, ob ein Geschäftswert des veräußerten Besitzunternehmens noch vorhanden ist, nach den vertraglichen Bedingungen der ursprünglichen Betriebsaufspaltung zu beurteilen.

Der Geschäftswert eines Besitzunternehmens verflüchtigt sich trotz langjähriger Verpachtung der Betriebsgrundlagen nicht, wenn nach der Beendigung der Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen (Einzelunternehmen) den Betrieb fortführen kann.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 452 Nr. 8
EFG 2003 S. 240
EFG 2003 S. 240 Nr. 4
KÖSDI 2003 S. 13669 Nr. 4
GAAAB-12298

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