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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1361/98

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1

Widerstreitende Steuerfestsetzung

Leitsatz

Bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide können nach § 174 Abs.4 AO geändert werden, um die Vorsteuerberichtigung durchzuführen, selbst wenn das Finanzamt die ursprünglichen Bescheide, in denen die Vorsteuerberichtigung wegen Veräußerung der Wirtschaftsgüter erfolgt war , wegen Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Bauleistungen ,geändert hatte.

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Fundstelle(n):
BAAAB-12307

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