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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2146/97

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3

§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG beinhaltet keinen weit gefassten Auffangtatbestand

Leitsatz

Die in § 18 Abs. 1 Satz 3 EStG gewählte Formulierung beinhaltet keinen weit gefassten Auffangtatbestand, der alle Tätigkeiten erfassen soll, die nicht zu gewerblichen Einkünften führen. Nur die den Beispielfällen ähnlichen Tätigkeiten werden noch erfasst.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAB-12310

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