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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1254/01

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 2 Nr. 2

Ermittlung der Auslandseinkünfte für Progressionsvorbehalt

Leitsatz

Die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland freigestellten Auslandseinnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die zur Berechnung des Progressionsvorbehalts zu Grunde zu legen sind, sind um tatsächlich nachgewiesene Werbungskosten zu kürzen, auch wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag für die inländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Anspruch genommen wurde.

Fundstelle(n):
FAAAB-12323

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