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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2699/98 EFG 2003 S. 851

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1

Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten Grundstückes

Leitsatz

Einkünfteerzielungsabsicht liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige langfristig keinen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten anstrebt, das bebaute Grundstück nach 2 Jahren wieder verkauft und offen lässt, ob er langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 851
KAAAB-12330

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