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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 138/98 EFG 2003 S. 220

Gesetze: EStG 1990 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Zweitstudium führt zu Fortbildungskosten

Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den

Leitsatz

Aufwendungen eines Maschinenbau-Diplomingenieurs (FH) für ein Zweitstudium in Form eines Aufbaustudiengangs der Fachrichtung Maschinenbau an einer technischen Universität sind Werbungskosten in Form von Fortbildungskosten. Sie dienen objektiv dazu, in dem durch das Erststudium ermöglichten Beruf vorwärts zu kommen, da durch das Zweitstudium unzweifelhaft einen Höherqualifizierung erreicht wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 390 Nr. 7
EFG 2003 S. 220
EFG 2003 S. 220 Nr. 4
TAAAB-12408

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