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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 61/03

Gesetze: AO § 42

Zwei-Stufen-Modell als Gestaltungsmissbrauch

Aussetzung der Vollziehung bezüglich Feststellung 1998

Leitsätze

Bei dem in der Praxis beliebten Zwei-Stufen-Modell im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Partners durch die Einräumung einer zunächst geringen, dann sich steigernden Beteiligung ist zweifelhaft, ob diese Gestaltung nicht von vornherein einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten beinhaltet.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Die Entscheidung ergeht unanfechtbar.

Fundstelle(n):
EAAAB-12439

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