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FG DES SAARLANDES  v. - 1 K 13/00

Gesetze: FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2

Anerkennung eines elektronisch geführten Postausgangsbuchs zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags

Leitsatz

Zur für einen Wiedereinsetzungsantrag nötigen Glaubhaftmachung, dass ein beim Empfänger nicht angekommener fristwahrender Schriftsatz rechtzeitig abgeschickt worden ist, sind auch in elekronischer Form geführte Postausgangsbücher oder ähnliche elektronisch geführte Medien geeignet, wenn sich die Postausgänge dadurch zwingend und schlüssig nachvollziehen lassen und diese Medien durch ein spezielles Programm gegen spätere "Korrekturen" gesichert sind.

Fundstelle(n):
ZAAAB-12484

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