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Finanzgericht des Saarlandes  v. - 1 K 32/96

Gesetze: AO § 160, EStG § 4 Abs. 4

Betriebsausgaben

Domizilgesellschaft

Schweiz

Körperschaftsteuer 1980 – 1992

Leitsatz

Dem Verlangen des Finanzamts, gemäß § 160 AO den Zahlungsempfänger zu benennen, kommt der Steuerpflichtige nicht in ausreichender Weise nach, wenn er bei Zahlung an eine Domizilgesellschaft in der Schweiz einen hinter dieser Gesellschaft stehenden schweizer Staatsbürger als Empfänger des Geldes bezeichnet, ohne nachzuweisen, dass diesem das Geld für eigene Rechnung zugeflossen ist.

Fundstelle(n):
BAAAB-12521

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