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FG DES SAARLANDES Urteil v. - 1 K 323/98

Gesetze: AO § 162, AO § 173

Schätzung des Innendienstes während laufender Fahndungsprüfung

Leitsatz

Gibt der Steuerpflichtige keine Steuererklärungen ab, so kann der Innendienstsachbearbeiter die Besteuerungsgrundlagen auch während einer noch laufenden Fahndungsprüfung schätzen. Er ist nicht gehalten, sich zur Durchführung der Schätzung mit dem Fahndungsprüfer über den Stand der Ermittlungen und der bisherigen Ermittlungsergebnisse ins Benehmen zu setzen.

Fundstelle(n):
LAAAB-12522

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