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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 1 K 68/01

Gesetze: AO § 37 Abs. 2

Bloße Umbuchung kein Rechtsgrund für Steuererstattung

Rückforderungsbescheid (Umsatzsteuer 1991)

Leitsatz

Die bloße Umbuchung beinhaltet eine formlose, interne Maßnahme ohne irgendeinen bestandskraftfähigen Regelungsinhalt und stellt infolgedessen auch keinen Rechtsgrund für eine Steuererstattung dar.

Fundstelle(n):
MAAAB-12539

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