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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 347/00 EFG 2003 S. 1430 Nr. 20

Gesetze: AO § 42

Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei stiller Gesellschaft

Einkunftsfeststellung 1996 und 1997

Leitsatz

Es stellt grundsätzlich einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) dar, wenn der Gläubiger einer GmbH eine zumindest im Wert beeinträchtigte und – weil im Privatvermögen gehaltene – steuerlich „nutzlose” Darlehensforderung durch bloße Umbuchung als „Risikokapital” einer stillen Gesellschaft nutzen will.

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Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1430 Nr. 20
AAAAB-12595

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