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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 193/01

Gesetze: KraftStG § 8, KraftStG § 2 Abs. 2, KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

PKW oder LKW

„Post-Golf II”

Leitsatz

Ein VW-Golf 19 EL (sogenannter „Post-Golf II”) ohne Rücksitze und hintere Gurtbefestigungspunkte, der zuvor auf die Deutsche Telekom AG zugelassen war, ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW zu behandeln, auch wenn er verkehrsrechtlich als LKW eingestuft ist.

Fundstelle(n):
QAAAB-12610

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