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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 2/98

Gesetze: EStG 1993 § 9 Abs. 1, EStG § 21

Dienstreisen;

Fahrtenbuch;

Steuergeheimnis;

Reparaturaufwendungen;

Eigennutzung;

Forderungsausfall

Leitsatz

Fällt eine Forderung des Vermieters aus, auf die er sich vergleichsweise mit dem Mieter wegen durchzuführender Reparaturen an der Mietsache geeinigt hat, führt dies nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Fundstelle(n):
OAAAB-12615

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