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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 61/01

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2

Kindergeld

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

keine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes

Leitsatz

Geht ein Kind nach Abbruch einer Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung, die mehr als vier Monate nach Abbruch der ersten Ausbildung beginnt, einer geregelten Erwerbstätigkeit nach, besteht für diese Zeit kein Anspruch auf Kindergeld.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 679 Nr. 11
IAAAB-12617

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