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Sächsisches FG  v. - 1 K 665/02

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1

Nicht handschriftlich unterschriebene Klage unzulässig

Haftung

Leitsatz

Ein Kläger hat seine Klage innerhalb der Klagefrist nicht schriftlich erhoben, wenn er die Klage nicht handschriftlich unterschrieben hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAB-12705

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