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Sächsisches FG Beschluss v. - 1 V 1358/02

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Keine Ermittlungspflicht des Gerichts bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Einspruchsentscheidung vom

Leitsatz

Das Gericht ist bei der Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen Entscheidung bestehen, hinsichtlich des Prozessstoffes auf die ihm vorliegenden Unterlagen sowie auf präsente Beweismittel beschränkt.

Fundstelle(n):
BAAAB-12709

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