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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1257/96

Gesetze: GrEStG 1983 § 16 Abs. 1, GrEStG 1983 § 1 Abs. 1

Grunderwerbsteuerlich wirksame Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Wird nach der zivilrechtlich wirksamen Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages zeitnah ein neuer Kaufvertrag über das Grundstück mit einem anderen Erwerber abgeschlossen, bestimmt die Interessenslage des ursprünglichen Vertragsbeteiligten am Abschluss des neuen Vertrages maßgeblich, inwieweit der Kaufvertrag als i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG rückgängig gemacht anzusehen ist. Beeinflusst der Ersterwerber trotz Aufhebung des Vertrages die Weiterveräußerung des Grundstücks an den Dritten entscheidend, insbesondere aufgrund der Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen, ist § 16 Abs. 1 GrEStG nicht anzuwenden.

Fundstelle(n):
XAAAB-12826

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