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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - II 511/98

Gesetze: EStG § 70 Abs. 2

Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldaufhebungsbescheides

Kindergeldes für S. und T. … für die Zeit von November 1997 bis März 1998 …

Leitsatz

Ein bestandskräftig gewordener Kindergeldaufhebungsbescheid kann nicht nach § 70 Abs. 2 EStG nochmals dahin geändert werden, dass nun auch noch das Kindergeld für noch weiter zurückliegende Zeiträume aufgehoben wird.

Fundstelle(n):
GAAAB-12956

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