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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - II 1/2000

Gesetze: EStG § 6b Abs. 1

6b-Rücklage - Veräußerung eines Grundstücks nach Sandabbau an einen Abwasserzweckverband (AZV) - ”Verfüllrecht” als selbständiges Wirtschaftsgut

Leitsatz

In eine Rücklage gem. § 6b EStG kann nur der Teil des Veräußerungsgewinns eingestellt werden, der den Grund und Boden i. S. des § 6b Abs. 1 EStG betrifft.

Das Recht eines AZV, das erworbene Grundstück mit Klärschlamm zu verfüllen (”Auffüllrecht”). stellt ein selbständiges, im Rahmen des § 6b EStG nicht berücksichtigungsfähiges Wirtschaftsgut dar.

Fundstelle(n):
FAAAB-13013

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