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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 231/98

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2, EStG § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 21 Satz 2, HGB § 255 Abs. 2

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung

Leitsatz

  1. Es spricht nicht gegen die Annahme von Vollverschleiß, wenn das Gebäude vor Beginn der Baumaßnahmen noch für gelegentliche Übernachtungen genutzt worden ist.

  2. Eine wesentliche Verbesserung ist anzunehmen bei Erneuerung der für die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Substanz, insbesondere der Geschossdecken, der Treppen und des gesamten Dachstuhls.

Fundstelle(n):
TAAAB-13017

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