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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 640/98

Gesetze: EStG § 13a, EStG § 13a Abs. 3 Satz 2

Gewinnerzielungsabsicht richtet sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht nach den Regeln einer bestimmten Gewinnermittlungsart

Leitsatz

Die Absicht des Steuerpflichtigen (Gewinnabsicht) muss darauf gerichtet sein, in wirtschaftlicher Hinsicht - und nicht nach den Regeln einer bestimmten Gewinnermittlungsart - einen Totalgewinn zu erzielen.

Nach § 13a EStG ermittelte andauernde Verluste lassen keinen Schluss darauf zu, ob ein wirtschaftlicher Totalgewinn erzielbar ist; sie sprechen deshalb auch nicht gegen die Gewinnabsicht.

Fundstelle(n):
NAAAB-13019

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