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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 81/02

Gesetze: EStG § 3b Abs. 1

Zur Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit eines Kleingruppenbetreuers

Leitsatz

Familienähnliche Betreuung nach § 34 SGB VIII:

Einem Vollzeit beschäftigten Betreuer, der die Kleingruppe alleinverantwortlich führt, können pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 110 Stunden Feiertags-, 630 Stunden Sonntags- und 600 Stunden Nachtarbeit auch ohne Einzelnachweis der tatsächlich geleisteten Arbeit zu begünstigten Zeiten steuerfrei ausgezahlt werden.

Fundstelle(n):
FAAAB-13052

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