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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - V 131/01 EFG 2002 S. 1420 Nr. 22

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen kein rückwirkendes Ereignis für andere Veranlagungsjahre

Leitsatz

Eine Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen eines gerichtlichen Erörterungstermins führt nicht zu einem rückwirkenden Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für andere, nicht von der Einigung erfaßte, Veranlagungsjahre

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1420 Nr. 22
GAAAB-13069

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