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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 167/02 EFG 2003 S. 130 Nr. 3

Gesetze: AO § 171 Abs. 4, AO § 197 Abs. 1

Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei Erstellung der Prüfungsanordnung nach Durchführung der Schlussbesprechung

Leitsatz

Der Ablauf der Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 4 AO wird auch gehemmt, wenn die Prüfungsanordnung erst nach Durchführung der Schlussbesprechung vor Absendung des Prüfungsberichts erteilt wird

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 130 Nr. 3
NAAAB-13071

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