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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 V 221/02 EFG 2003 S. 633 Nr. 9

Gesetze: FGO § 69, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 873, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Bewertung eines nicht erfüllten Sachleistungsanspruchs mit gemeinen Wert

Leitsatz

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass bei einem nicht erfüllten Sachleistungsanspruch (Eintragung im Grundbuch gem. § 873 BGB) dieser Anspruch mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 633 Nr. 9
OAAAB-13088

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