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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 V 236/02 EFG 2003 S. 524 Nr. 8

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 62, EStG § 19

Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, bei der Bemessungsgrundlage für die Kürzung desVorwegabzugs

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges die Einnahmen des Ehegatten, für dessen Zukunftssicherung keine Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden und der nicht zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 gehört, einzubeziehen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 524 Nr. 8
VAAAB-13090

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