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THÜRINGER FG Urteil v. - I 132/99

Gesetze: InvZulG 1996 § 2 Abs 1BewG § 68 Abs 2 Nr 2BGB § 93ff

Fahnenmasten als investitionszulagenbegünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter

Leitsatz

Unmittelbar Werbezwecken dienende Fahnenmasten auf dem Außengelände eines Lebensmittelmarktes sind als Betriebsvorrichtungen selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne des Investitionszulagengesetzes.

Fundstelle(n):
TAAAB-13137

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