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THÜRINGER FG Urteil v. - I 308/99

Gesetze: FGO § 79b Abs 2 Nr 1, FGO § 79b Abs 3, GmbHG § 35, GmbHG § 35a

Ausschlussfristen im Fragenkreis der sachlich-rechtlichen Vertretungsmacht

Leitsatz

Das FG kann auch im Fragenkreis der sachlich-rechtlichen Vertretungsmacht Fristen mit ausschließender Wirkung nach § 79b Abs. 2 FGO setzen. Kommt eine GmbH der Aufforderung unter Setzung einer Ausschlussfrist, mitzuteilen, wer die Klageschrift unterschrieben hat und wer für die GmbH auftreten darf, nicht nach, ist die Klage als unzulässig abzuweisen.

Fundstelle(n):
DAAAB-13151

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