Investitionszulage für Spezialbeleuchtung der Obst- und
Gemüseabteilung eines Lebensmittelsupermarkts
Investitionszulage 1998
Leitsatz
Eine in gemieteten Räumen
eingebaute Spezialbeleuchtung (mittels Stahlseilen an der Decke befestigte
Kunststoffschienen mit eingebauten Halogenstrahlern) für die Obst- und
Gemüseabteilung eines Lebensmittelsupermarkts, die unterhalb von der
vorhandenen Grundbeleuchtung hängt und dazu dient, die Waren zur
Förderung ihres Verkaufs in ein besseres Licht zu rücken, ist als
Betriebsvorrichtung investitionszulagebegünstigt.