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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 1549/96 E

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Geldverlust infolge Diebstahls als Betriebsausgabe

Leitsatz

Ein durch Diebstahl verursachter Verlust von Darlehensvaluta kann nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die Darlehenssumme zwar zusammen mit den Tageseinnahmen des Betriebs im Ladenlokal aufbewahrt wird, diese aber weder in der Kassen- oder Buchführung als Zufluss zum Betriebsvermögen deklariert wird noch die Absicht ihrer Verwendung für betriebliche Investitionen hinreichend konkretisiert war.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 618 Nr. 12
NAAAB-13259

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