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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 1537/98 E

Gesetze: FGO § 66, FGO § 72 Abs. 2 Satz 1, FGO § 72 Abs. 2 Satz 2, GVG § 17 Abs. 1 Satz 2

Rücknahme der zuerst anhängigen Klage bei doppelter Rechtshängigkeit

Leitsatz

Bei doppelter Rechtskängigkeit wächst die später erhobene Klage mit Rücknahme der früheren Klage in die Zulässigkeit hinein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 611 Nr. 11
XAAAB-13273

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