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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 2076/97 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7

Restwertabschreibung für Möbel nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit

Leitsatz

Werteinbußen, die sich aus den eingeschränkten Verwendungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angeschafften Möbel anlässlich der Beendigung der beruflichen Tätigkeit ergeben, können nicht in Gestalt einer Restwertabschreibung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abgezogen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAB-13274

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