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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 6400/94 G

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5

Einrichtung und Vermietung von Arztpraxen im Betriebsgebäude eines Apothekers als dessen notwendiges Betriebsvermögen

Leitsatz

Teile des Betriebsgebäudes eines Apothekers, in denen der Unternehmer vornehmlich zur Erhöhung seines Umsatzes Arztpraxen eingerichtet und (unter Marktwert) vermietet hat, gehören wegen ihrer konkreten betrieblichen Funktion und des daraus folgenden unmittelbaren Förderungszusammenhangs zum notwendigen Betriebsvermögen und können daher bei fortbestehender betrieblicher Nutzung nicht entnommen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 731 Nr. 14
FAAAB-13292

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