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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 3171/96

Gesetze: AO § 91, FGO § 102

Anspruch auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren

Leitsatz

  1. Im Besteuerungsverfahren besteht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht.

  2. Ein Akteneinsichtsrecht wird den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens nur unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs gewährt.

  3. Die Steuerpflichtigen haben einen Anspruch darauf, daß über ihren Antrag auf Akteneinsicht und über ihre Anträge auf Auskunftserteilung im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung entschieden wird.

Fundstelle(n):
CAAAB-13348

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