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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 2962/99

Gesetze: BewG § 46 Abs. 2 Nr. 2BewG § 146 Abs. 2BewG § 138 Abs. 5BewG § 146 Abs. 7 Zweite BerechnungsVO § 27 Abs. 1

Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes bei der Bedarfsbewertung von Grundstücken

Leitsatz

  1. In die Jahresmiete nach § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG sind die Betriebskosten nach § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung nicht mit einzubeziehen.

  2. Der Nachweis für den niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks gem. § 146 Abs. 7 BewG ist regelmäßig durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken bzw. durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommenen Kaufpreises über das zu bewertende Grundstück zu führen.

  3. Eine Schätzungsurkunde des Ortsgerichts ist für den Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes gem. § 146 Abs. 7 BewG ungeeignet.

Fundstelle(n):
JAAAB-13350

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