Nichtigkeit des Steuerbescheids bei Fehlen einer notwendigen Feststellung
Leitsatz
Das Fehlen der Feststellung des Einkommens im Körperschaftsteuerbescheid führt auch angesichts der Grundlagenfunktion im Sinne
des § 47 Abs. 2 KStG für die gesonderte Feststellung des Verlustabzugs nicht zu dessen Nichtigkeit.
Der Körperschaftssteuerbescheid ist erst ab 1991 mit Einführung des § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG Grundlagenbescheid für die Feststellung
des verbleibenden Verlustabzugs.
Die Grundlagenwirkung des Körperschaftsteuerbescheides aus § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG bezieht sich entsprechend dem Gesetzeswortlaut
auf das Einkommen und nicht auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Eine Grundlagenfunktion des Körperschaftssteuerbescheides besteht nur für die Verluste des Verlustentstehungsjahres