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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 6280/97

Gesetze: EStG § 6b Abs. 1 Satz 1, EStG § 6b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, EStG § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

Abgrenzung Umlauf-/Anlagevermögen bei Kapitalbeteiligungen

Leitsatz

  1. Maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ist die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes.

  2. Zur Ermittlung der Zweckbestimmung von Kapitalbeteiligungen und Aktien ist im Einzelfall auf die subjektive Absicht des Kaufmanns abzustellen, die sich aufgrund objektiver nach außen erkennbarer Merkmale ergibt.

  3. Die Bilanzierung von Aktien ist ein gewichtiges Indiz, zur Ermittlung des für die Bestimmung der betrieblichen Vermögensart maßgeblichen zweckgerichteten Willens des Kaufmanns.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 394 Nr. 8
WAAAB-13363

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