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FG Köln Urteil v. - 10 K 4861/01 EFG 2003 S. 171 Nr. 3

Gesetze: EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 63 Abs 1, EStG § 32 Abs 1

Kindergeld:

Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern trotz gelegentlichen Kontaktes

Leitsatz

Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht nicht mehr, wenn die leiblichen Eltern bspw. wegen Alkoholproblemen nicht in der Lage sind, sich um ihr Kind zu kümmern und der vom Kind lediglich aus Pflichtbewusstsein aufrechterhaltene Kontakt zu ihnen eher eine Belastung für das Kind darstellt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 171 Nr. 3
YAAAB-13400

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