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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 3167/96

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 7 S. 2 Hs. 2 GewStG § 2 Abs. 2 S. 2KStG § 14 Nr. 2EStG § 16

Hinzurechznung der hälftigen Miet- oder Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 7 GewStG

Leitsatz

1. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 2 GewStG begegnet keinen Bedenken im Hinblick auf übergeordnete europäische Rechtsnormen.

2. Die Verpachtung eines (Teil-) Betriebes i. S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG setzt voraus, dass Wirtschaftsgüter verpachtet werden, die wesentliche Betriebsgrundlagen eines Betriebes des Verpächters sind und für sich allein einen lebensfähigen wirtschaftlichen Organismus darstellen.

Fundstelle(n):
PAAAB-13455

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