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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2841/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 33a Abs. 1, AO § 90 Abs. 2

Abziehbarkeit von Telefonkosten/Unterhaltskosten

Leitsatz

1. Bei einem z.T. beruflich genutzten privaten Telefon eines Arbeitnehmers sind die privaten und die beruflichen Nutzungsanteile bei Fehlen geeigneter Unterlagen zu schätzen. Kopien von Telefonkarten sind nicht geeignet, berufliche Ferngespräche glaubhaft zu machen.

2. In das Ausland geleistete Unterhaltszahlungen können ohne amtliche Bescheinigung der Unterhaltsbedürftigkeit nicht anerkannt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAB-13458

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