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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 415/00

Gesetze: EStG § 3 Nr. 39

Positive Summe der anderen Einkünfte i.S.v. § 3 Nr. 39 EStG

Leitsatz

  1. Für die Frage, ob die Summe der anderen Einkünfte i.S.v. § 3 Nr. 39 EStG positiv ist, muss auf gesamten betroffenen Veranlagungszeitraum (VZ) und nicht auf einzelne Teile des VZ abgestellt werden.

  2. Das gilt auch für den VZ 1999, obwohl die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erst zum in Kraft getreten ist.

Fundstelle(n):
DAAAB-13514

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