1. Die Erhebung der Gewerbesteuer
führt weder zu einem übermäßigen Eingriff in
Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden noch stellt sie eine Verletzung des
Gleichheitssatzes dar.
2. Die Erhebung der Gewerbesteuer
verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EGVtr.
Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der Gewerbesteuer auf
Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung
im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
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Fundstelle(n): BStBl 2004 II Seite 17 BFH/NV 2004 S. 141 BFH/NV 2004 S. 141 Nr. 1 BStBl II 2004 S. 17 Nr. 1 DB 2003 S. 2685 Nr. 50 DStRE 2004 S. 33 Nr. 1 FR 2004 S. 82 Nr. 2 INF 2004 S. 86 Nr. 3 SAAAB-13882