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BFH Urteil v. - X R 2/00 BStBl 2004 II S. 17

Gesetze: GG Art. 2 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 12 Abs. 1GG Art. 14 Abs. 1GG Art. 106 Abs. 6EGVtr 1993 Art. 30, 52, 59, 95, 100GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Verfassungsmäßigkeit der GewSt

Leitsatz

1. Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes dar.

2. Die Erhebung der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts dar.

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 17
BFH/NV 2004 S. 141
BFH/NV 2004 S. 141 Nr. 1
BStBl II 2004 S. 17 Nr. 1
DB 2003 S. 2685 Nr. 50
DStRE 2004 S. 33 Nr. 1
FR 2004 S. 82 Nr. 2
INF 2004 S. 86 Nr. 3
SAAAB-13882

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