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FG Köln Beschluss v. - 15 K 1708/01 EFG 2003 S. 1322

Gesetze: ZPO § 114, ZPO § 116, FGO § 142

Finanzgerichtsverfahren:

Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren

Leitsatz

Einem Insolvenzverwalter kann Prozesskostenhilfe für das finanzgerichtliche Verfahren jedenfalls solange nicht gewährt werden, wie die Forderungen der Hauptbeteiligten nicht endgültig bestritten werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1322
EFG 2003 S. 1322 Nr. 18
NAAAB-13956

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