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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 36/03

Gesetze: FGO § 69 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 VO (EWG) Nr. 32/82 Art. 2

Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der Erstattungsvoraussetzungen

Leitsatz

Besteht der Irrtum der Behörde über das Vorliegen der Erstattungsvoraussetzungen darin, dass der Ausführer bestimmte Erstattungsvoraussetzungen, für deren Erfüllung er allein verantwortlich ist, nicht erfüllt hat, kann dieser sich nicht darauf berufen, dass Zinsen auf die zu Unrecht getätigte Zahlung nicht anfallen. Ein schutzwürdiges Vertrauen des Ausführers scheidet daher aus.

Fundstelle(n):
FAAAB-14024

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