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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 522/00

Gesetze: AO § 107 Abs. 1 S. 1, AO § 110, FGO § 56

Zu den Voraussetzungen über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

Weder Arbeitsüberlastung noch mangelnde Sprachkenntnisse stellen einen Wiedereinsetzungsgrund dar. Auch ein Rechtsirrtum führt grundsätzlich nicht zu einer Wiedereinsetzung.

Fundstelle(n):
CAAAB-14038

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