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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VII 497/96

Gesetze: HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten bei einheitlicher Baumaßnahme

Leitsatz

  1. Der Herstellungskostenbegriff nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB gilt auch für das Steuerrecht.

  2. Eine Erweiterung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB ist gegeben, wenn nachträgliche Bestandteile in ein Gebäude eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren.

  3. Wird ein Gebäude, in dem sich eine Gastwirtschaft und ein kleinerer Lebensmitteleinzelhandel befinden, im Zuge einer einheitlichen Baumaßnahme durch Einbau eines Restaurantraumes und Verlagerung des Ladens mit Schaffung eines neuen Eingangs, Durchbrechung bzw. Zumauerung von Wänden etc. umgestaltet, liegen Herstellungskosten vor.

Fundstelle(n):
IAAAB-14117

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