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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 39/01

Gesetze: InvZulG § 4b Abs. 1 Satz 1 InvZulG § 4b Abs. 2 Satz 3

Aufhebung von Investitionszulagenbescheiden

Leitsatz

Investiert eine GbR, dann ist sie - und nicht die Gesellschafter - zulageberechtigt.

Bei Bauvorhaben ist der Antrag auf die Baugenehmigung maßgeblich; werden die Baupläne geändert, dann muss derjenige Antrag in den Begünstigungszeitraum fallen, der realisiert wurde.

Fundstelle(n):
SAAAB-14157

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