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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2618/00 EFG 2004 S. 466

Gesetze: AO § 124 Abs. 1, AO § 124 Abs. 2, AO § 125 Abs. 1, AO § 155 Abs. 1

Rechtswirkungen der Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

Leitsatz

Wird ein noch nicht formell bestandskräftiger Bescheid über die Aufhebung eines Steuerbescheides seinerseits aufgehoben, so tritt dadurch der ursprüngliche Steuerbescheid wieder in Kraft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 942 Nr. 15
EFG 2004 S. 466
EFG 2004 S. 466 Nr. 7
HAAAB-14165

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